
Sommermärchen-Prozess: Zwanziger-Entlassung wohl am 30. April

Der Sommermärchen-Prozess soll für den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger am 30. April enden. Den Termin gab die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler am Montag bekannt. "Wir würden Sie dann gerne aus dem Verfahren entlassen, wenn es zu einer Einstellung kommt", sagte sie zu Zwanziger. Ende des Monats soll die Verkündung der Höhe einer Geldbuße gegen den 79-Jährigen folgen, deren Zahlung das Verfahren gegen ihn beenden würde. Eine finale Einigung steht aber noch aus.
Sobald Zwanziger aus dem "subjektiven Verfahren" entlassen wird, soll der Prozess gegen den Deutschen Fußball-Bund weitergeführt werden. Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel hatte zuletzt bereits angekündigt, ein Bußgeldverfahren gegen den Verband einleiten zu wollen, um ein Urteil gegen den DFB zu erwirken.
Im Verfahren geht es um 6,7 Millionen Euro, die 2005 vom WM-Organisationskomitee über den Fußball-Weltverband FIFA an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen wurden. Die gleiche Summe war drei Jahre zuvor in Form von Vorleistungen von Louis-Dreyfus an das damalige Mitglied der FIFA-Finanzkommission Mohammed bin Hammam nach Katar geflossen.
Kümmel hatte zuletzt eine Geldbuße im "Bereich von 25.000 Euro" für eine Einstellung gefordert, für diese Summe war das Verfahren gegen den anfangs ebenfalls angeklagten Ex-Präsidenten Wolfgang Niersbach im vergangenen Jahr eingestellt worden. Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz hatte den Vorschlag zurückgewiesen. Dennoch hatten beide Parteien Gespräche angekündigt, die bis zum 30. April wahrscheinlich zu einer Einigung führen werden. Das Gericht hatte eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro ins Spiel gebracht.
H. Garcia--JDB