
Urteil: Münchner Supermarkt darf 77-Jähriger Hausverbot erteilen

Die Filiale eines Supermarkts in München darf einer Anwohnerin verbieten, dort einzukaufen. Die Klage der 77-Jährigen hatte vor dem Amtsgericht der bayerischen Landeshauptstadt keinen Erfolg, wie dieses am Montag mitteilte. Die Filialleitung hatte das Hausverbot mit verschiedenen Vorfällen begründet. Unter anderem habe die Frau Kunden von ihrer über dem Supermarkt liegenden Wohnung aus beschimpft.
Außerdem sei sie regelmäßig in das Geschäft gegangen, ohne wirklich einkaufen zu wollen. Stattdessen habe sie Mitarbeitende in Gespräche verwickelt und von der Arbeit abgehalten. Außerdem habe sie sich an der Frischetheke Ware aufschneiden lassen, diese aber nicht gekauft, sondern irgendwo im Supermarkt abgelegt.
Die 77-Jährige gab an, gesundheitlich stark eingeschränkt zu sein. Sie könne keine längeren Strecken zurücklegen und müsse darum in dieser Filiale einkaufen. Ohne den Supermarkt könne sie nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Diese Argumentation überzeugte das Gericht aber nicht. Es erklärte, dass der Betreiber des Supermarkts das Hausrecht habe. Er dürfe Kunden daher selbst ohne sachlichen Grund Hausverbot erteilen. Für den Fall war es also nicht entscheidend, ob die Frau sich tatsächlich ein Fehlverhalten zuschulden kommen ließ. Das ließ das Gericht offen.
Der Besuch des Supermarkts sei nicht entscheidend für die Teilnahme der 77-Jährigen am gesellschaftlichen Leben. Ein Supermarkt sei zum Einkaufen da und nicht für soziale Interaktion oder kulturellen Austausch.
Die Filiale habe keine Monopolstellung für die Daseinsvorsorge - in fußläufiger Entfernung ab 500 Metern seien weitere Supermärkte vorhanden. Auch ältere Menschen könnten diese problemlos erreichen, urteilte das Gericht. Das Urteil fiel den Angaben nach bereits im Oktober, es ist inzwischen rechtskräftig.
S. dos Reis--JDB